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Die Flagge der Bundesrepublik Deutschland

Flagge der Bundesrepublik DeutschlandDie heraldische (Wappenkunst) Kombination unserer Fahne ist schon seit dem Mittelalter bezeugt. Ein Vorläufer dieser Flagge ist der Reichsbanner des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nationen. Dort wurde der Adler in der offiziellen Staatsfahne eingesetzt.

Jedoch die erste Erwähnung / Benutzung dieser Farbkombination stammt aus dem Jahre 1813 in den Befreiungskriegen gegen Napoleon. Dieses waren die Uniformen des Lützowschen Freikorps. Die Freiwilligen des Major von Lützow stammten aus allen Teilen Deutschlands. Und wie das zu dieser Zeit üblich war, trugen diese Freiwilligen ihre eigene Kleidung. Damit eine einheitliche Kleidung in diesem Korps verwendet werden konnte, zur besseren Unterscheidung zum Feind, wurde die private Kleidung schwarz eingefärbt. Dazu kamen rote Aufschläge und goldfarbene Knöpfe.

Die Farbzusammenstellung ergibt sich aus dem historisch verbürgten Ausspruch:

Aus dem Schwärze (schwarz) der Knechtschaft durch blutige (rot) Schlachten ans goldene (gold) Licht der Freiheit

Am 12. Juni 1815 gründeten 7 Studenten, die im Lützowschen Freikorps gedient hatten, zusammen mit gleichgesinnten Studenten die Burschenschaft zu Jena (Ehre, Freiheit, Vaterland). Diese sieben Studenten wählten die Farben Schwarz, Rot und Gold zu den Farben Ihrer Burschenschaft.
Zum vierten Jahrestag der Völkerschlacht bei Leipzig zogen ca. 500 Studenten und ein paar Professoren mit einer Schwarz-Rot-Goldenen Fahne (Gold waren jedoch nur die Fransen an der Fahne) zur Wartburg in Eisenach.

Diese Farben Schwarz-Rot-Gold haben sich als Nationalfarben während der Periode des Deutschen Bundes von 1815 bis 1866 weiter etabliert. Während der revolutionären Jahren 1848/49 wurde eine Nationalversammlung auf deutschen Boden gegründet. Am 9. März 1848 wurde von der Nationalversammlung die Farben Schwarz-Rot-Gold in waagerechter Form in der Flagge offiziell beschlossen.

Die Revolutionäre des 19. Jahrhundert bezeichneten die Fahne als “Dreifarb”. Jedoch hat die Fahne, im Gegensatz zu anderen Ländern, keinen Namen.

In unserer heutigen Zeit haben wir diese Farbform, weil dieses mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 28. Mai 1949 festgelegt wurde. Im Artikel 22 des Grundgesetzes steht: “Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold”

Die Form der Flagge mit der Aufteilung in der heutigen Form ist festgelegt auf ein Verhältnis Höhe zu Länge von 3 zu 5.

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Start 20.04.2009. Stand 20.08.2017 (Anzahl Seiten: 190 incl. Bildergalerien).
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